Löwenberger Land ist eine Gemeinde im Norden des Landes Brandenburg. Sie entstand 1997 durch den Zusammenschluss von zehn Gemeinden und wurde später mehrfach erweitert
Bundesland
Landkreis
Oberhavel
Einwohner
8548 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16775
Vorwahlen
033051, 033084, 033086, 033088, 033094
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Löwenberger Land
Breite Straße 1
16775 Löwenberger Land
2. Ordnungsamt Löwenberger Land
Breite Straße 1
16775 Löwenberger Land
3. Bauamt Löwenberger Land
Breite Straße 1
16775 Löwenberger Land
Gemeinde Löwenberger Land – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hatSeveral Bebauungspläne und Flächennutzungsplanänderungen in verschiedenen Ortsteilen initiiert:
- **9. Änderung Flächennutzungsplan Löwenberger Land**: Vorentwurf gebilligt im November 2024, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung geplant.
- **Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Gutengermendorf Nord-Ost"**: Entwurf gebilligt im August 2024, formelles Beteiligungsverfahren beschlossen, Unterlagen veröffentlicht vom 16.12.2024 bis 24.01.2025.
- **8. Planänderung Flächennutzungsplan Löwenberger Land, OT Löwenberg**: Entwurf gebilligt im Juli 2024, Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung beschlossen, Unterlagen veröffentlicht vom 13.11. bis 16.12.2024.
- **Bebauungsplan "Am Grünen Jugend-Hain", OT Löwenberg**: Vorentwurf gebilligt im Februar 2024, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung geplant vom 12.04. bis 30.04.2024.
- **Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Holzgewerbe Friedhofstraße" OT Grieben**: Entwurf gebilligt im Oktober 2023, formelle Öffentlichkeitsbeteiligung geplant vom 08.01. bis 08.02.2024.
- **6. Änderung Flächennutzungsplan OT Löwenberg**: Entwurf gebilligt im August 2023, formelle Öffentlichkeitsbeteiligung geplant vom 20.11. bis 20.12.2023.
- **10. Änderung Flächennutzungsplan OT Gutengermendorf**: Vorentwurf gebilligt im August 2023, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung geplant vom 13.11. bis 15.12.2023.
- **Bebauungsplan "Löwenberg Infra Ost"**: Überarbeitete Fassung zur Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Bedenken, erneute Öffentlichkeitsbeteiligung geplant.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.